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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil der beiderseitigen Vereinbarungen.

  1. Ich versichere, daß ich vom Verkäufer bzw. Vermieter oder einem berechtigten Dritten befugt bin, das Objekt zu den genannten Bedingungen anzubieten.

    Ich erkläre weiterhin, daß die gemachten Angaben ausschließlich auf Informationen des Verkäufers bzw. des Vermieters beruhen, für die ich keine Haftung übernehme. Selbstverständlich bin ich um richtige und vollständige Angaben bemüht.


  2. Der Interessent ist ausdrücklich darüber informiert, daß er für den Fall der Kenntnis des Objektes bzw. des Eigentümers des Objektes diesen Umstand dem Makler innerhalb von 8 Tagen mitzuteilen hat. Erfolgt keine Mitteilung, ist die Weitergabe der Informationen des Maklers aus diesem Exposê an den Interessenten im Falle eines Vertragsabschlusses zumindest mit ursächlich für den Erfolg und begründet ebenfalls die Verpflichtung zur Provisionszahlung.


  3. Der Empfänger dieses Exposê's hat mir unverzüglich Kenntnis zu geben, wenn und ggf. zu welchen Bedingungen er einen Vertrag über das in diesem Exposê bezeichnete Objekt oder über ein anderes Objekt des von mir nachgewiesenen Vertragspartners abschließt.


  4. Das vorliegende Exposê ist nur für den von mir genannten Empfänger bestimmt. Es ist vertraulich zu behandeln und darf Dritten ohne meine Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden. Der Bruch der Vertraulichkeit dieses Exposê's berechtigt mich für den Fall der Entstehung eines Schadens zum Schadenersatzanspruch.


  5. Wenn keine gesonderte individuelle Vereinbarung über die Fälligkeit der Provision getroffen wurde gilt, daß der Empfänger des Exposê's dem Makler am Tage des Kaufvertragsabschlusses für das im Exposê näher bezeichnete Objekt die genannte Provision zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu bezahlen hat.

    Der Empfänger des Exposê's hat die vereinbarte Vergütung auch für den Fall zu bezahlen, daß unter Beibehaltung der inhaltlichen Identität ein anderer als der angebotene Vertrag abgeschlossen wird. Unerhebliche Abweichungen sachlicher, wirtschaftlicher, finanzieller oder rechtlicher Art schaden nicht und begründen weiterhin den vereinbarten Provisionsanspruch.

    Weicht der tatsächlich abgeschlossene Kaufvertrag inhaltlich von dem ab, was Gegenstand des Exposê's war, wird aber mit ihm wirtschaftlich der gleiche Erfolg erzielt, bleibt der Anspruch auf die ursprünglich im Exposê vereinbarte Provision bestehen.


  6. Der Provisionsanspruch ist auch dann fällig, wenn der Kaufvertrag mit einer anderen Partei zustande kommt, mit der der Empfänger des Exposê's in einem besonders engen, persönlichen oder ausgeprägten wirtschaftlichen Verhältnis steht.

    Für den Fall, daß zwischen einem Dritten und dem Verkäufer des Objektes ein Vertrag zustande kommt, haftet der Empfänger des Exposê's auch dann für die vereinbarte Provision, falls sich der Empfänger auf das Fehlen der gesetzlichen Voraussetzungen des Provisionsanspruches beruft.

    Kommt ein Kaufvertrag über ein anderes dem Verkäufer gehörendes Objekt zustande, so ist die vereinbarte Vergütung ebenfalls zu bezahlen, wenn der Makler im Rahmen des Auftrages den Nachweis zum Abschluß des Kaufvertrages mit dem Auftraggeber oder die Namhaftmachung des Vertragspartners ermöglicht hat.

    Meine Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf bzw. Vermietung und Verpachtung bleiben dem Verkäufer bzw. Vermieter ausdrücklich vorbehalten, es sei denn, daß hierüber eine gesonderte Vereinbarung getroffen wird.


  7. Der Empfänger des Exposê's bestätigt abschließend, daß sonstige stillschweigende oder mündliche Nebenabreden über das Exposê hinaus nicht getroffen wurden und zusätzliche Vereinbarungen nur dann Gültigkeit erlangen, wenn sie schriftlich bestätigt werden.





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